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Aufsuchende Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd
Die aufsuchende Arbeit im Vollzug durch die externe Drogenberatung unserer PSB umfasst die Beratung, Information, Motivation, sowie Vermittlung in ambulante, (teil-) stationäre Therapie für suchtkranke und suchtgefährdete Inhaftierte.
Bei Klienten, die eine längere Haftstrafe verbüssen, finden 1 bis 20 Gesprächskontakte statt, in Einzelfällen auch mehr. Pro KlientIn dauert der Kontakt durchschnittlich 20 Minuten. Der Prozess der aufsuchenden Beratung endet mit der Vermittlung der Inhaftierten in stationäre, teilstationäre, ambulante Therapie oder Betreuung. Auch die Verlegung oder Entlassung der Inhaftierten aus der JVA beendet in der Regel den Beratungsprozess.



Die Arbeit in der JVA findet in der Regel
durch persönliche Gespräche im Einzel-oder Gruppenkontakt statt.





Im Beratungsprozess wird an folgenden Zielen gearbeitet:
- Klärung der rechtlichen Situation
- Information und Therapievermittlung
- Unterstützende Massnahmen einer erfolgreichen Resozialisierung und Reintegration
- Bearbeitung des Zusammenhangs von Straffälligkeit und Abhängigkeit
- Entwicklung individueller Lösungen und Perspektiven zur Vermeidung zukünftigen Sucht- und Delinquenzverhaltens
- Vorbereitung von und Vermittlung in weiterführende Hilfen (Rehamassnahmen) ausserhalb der JVA anstelle von Strafverbüssung
- Kontaktaufnahme und Motivationsentwicklung zur Weiterbetreuung in einer Beratungsstelle
- Begleitende Hilfe zur Erleichterung der Haftsituation
- Wechselseitiger Wissenstransfer zwischen Fachpersonal der JVA und den Mitarbeitern der PSB


Die Arbeit in der JVA findet in eigenen Räumen statt, wo vertrauliche, ungestörte Gespräche abgehalten werden können. In den Räumen sind die technischen Voraussetzungen zur reibungslosen Abwicklung der Arbeit installiert. Der Beratungsprozess wird durch das JVA-Personal unterstützt. Die Wartezeit beträgt aufgrund der hohen Belegung und der knappen personellen Ausstattung mindestens 10 Wochen.
50 % der Arbeit findet als face-to-face Kontakt (direkte Klientenarbeit) in der JVA oder bei Therapiefahrten statt.
Die indirekte Klientenarbeit beträgt ebenfalls 50% des Arbeitsaufwands pro Fall und beinhaltet Vor-und Nachbereitung des Gesprächs, v.a. bei Vermittlungen, durch Kontakte zu Familienangehörigen, Organen der Justiz, Kostenträgern, Therapiestätten, Ämtern und Behörden etc. und Dokumentation
Das am Beratungsprozess direkt beteiligte Fachpersonal braucht neben den spezifischen Kenntnissen aus der Suchtarbeit auch Kenntnisse über die Bestimmungen des BtmG, über die Zuständigkeiten der Organe der Rechtspflege und über formelle und informelle Organisationsstrukturen der JVA.Kooperationspartner der aufsuchenden Beratung sind:
- JVA (Anstaltsleitung; Sozialdienst; Psychologischer und ärztlicher Dienst)
- Therapieeinrichtungen, Kostenträger, Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, Wohnungsloseneinrichtungen, Ordnungsämter, Frauenhäuser, Straffälligenhilfe, Betreute Wohneinrichtungen, medizinische Dienste, Psychiater, Kontaktläden,Ärzte, Bewährungshilfe, u.a.m.)