
Das Nachsorgeprojekt Chance – Kein „Entlassungsloch“ für junge Strafentlassene
Als Psychosoziale Beratungsstelle übernehmen wir im Rahmen der Straffälligenhilfe in der Region Ostalbkreis Fälle des Nachsorgeprojektes Chance.
Zielgruppe des Nachsorgeprojektes Chance sind junge Strafentlassene bis 27 Jahren die auf Endstrafe oder in Einzelfällen auch vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Darüber hinaus werden Entlassene aus Ersatzfreiheitsstrafen, wenn wiederholt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt wurden oder drohen, sowie Häftlinge aus Untersuchungshaft aufgenommen.
Ziel des Projektes ist die Vermeidung des allgemein so bezeichneten „Entlasslochs“. Durch eine besonders intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung soll ein Rückfall in die Delinquenz, resultierend aus Überforderung und Hilflosigkeit, vermieden werden und die Akzeptanz bzw. das Verständnis sozialer Verantwortung gefördert werden.
Eine nachhaltige Integration in die Gesellschaft wird durch eine gelungene Übergangsphase von der Haft in die Freiheit und eines kontinuierlichen Fallmanagements angestrebt. Es werden alle Lebensbereiche des Klienten mit einbezogen und notwendige Hilfen angeboten. Als Grundlage dient der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Teilnahme an diesem Projekt ist absolut freiwillig. Ein Abbruch der Betreuung durch die Klienten bleibt ohne Konsequenz.
Die Dauer der Nachsorge ist zeitlich begrenzt auf 3 bis 6 Monate.
Dienstleister des Projekt Chance ist das Netzwerk Straffälligenhilfe. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband des Landesverband Baden Württemberg. Das Netzwerk umfasst insgesamt 49 Mitgliedsvereine, die mit ihren Mitarbeitern die Nachsorgekräfte stellen.
Inhalte der Unterstützungsmaßnahme
Es wird Beratung und Betreuung in zentralen Lebens- und Problembereichen der Klienten angeboten.
Dies kann z. B. sein:
- Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche (Schulabschluss, Ausbildungsplatz)
- Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten (Beantragung von Arbeitslosengeld, Eröffnung eines Girokontos)
- Vermittlung in weiterführende Hilfen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychologische Betreuung, Familienhilfe)
- Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von fehlenden Dokumenten (z. B. Personalausweis, Zeugnissen etc.)
Ablauf der Hilfe
Der Sozialdienst in den Justizvollzugsanstalten meldet interessierte bzw. in Frage kommende Personen dem in der JVA zuständigen Koordinator der Hilfe. Der Koordinator nimmt dann Kontakt zum Klient auf und überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme gegeben sind bzw. der Klient in der Folge einer Teilnahme zustimmt.
Stimmt der Klient einer Teilnahme zu, wird ein Nachsorgeheft für den Klienten angelegt. Dazu erfasst der zuständige Mitarbeiter des Sozialdienstes der JVA zunächst die Grunddaten des Klienten und legt anschließend gemeinsam mit dem Klienten die Entlassungsempfehlungen fest. Die erhobenen Daten werden dem Koordinator übergeben. Dieser übergibt das Nachsorgeheft an einen zuständigen Fallmanager in der Entlassregion des Klienten.
Der Fallmanager wird noch während der Haftzeit mindestens 2 Besuchstermine beim Klienten wahrnehmen. Diese geringstenfalls 2 Kontakte dienen dazu, dass Vertrauensverhältnis zu fördern, und damit auch den Übergang von der Haft in die Freiheit zu erleichtern. Darüber hinaus wird der Fallmanager gemeinsam mit dem Klienten den Nachsorgeplan festlegen.
Nach Haftentlassung ist es dem Fallmanager möglich, den Klienten je nach Notwendigkeit zu betreuen und zu begleiten. Dementsprechend wird die Kontaktzahl mit dem Klienten gemeinsam flexibel, jedoch in Regelmäßigkeit, bestimmt.
Die wissenschaftliche Begleitung
Wissenschaftlich begleitet wird das Nachsorgeprojekt Chance von den Instituten für Kriminologie der Universitäten in Tübingen und Heidelberg. Zur zweiten Jahreshälfte 2006 wurde ein neues Nachsorgeheft von den Mitarbeitern der wissenschaftlichen Begleitforschung eingeführt. Durch die Begleitforschung kann die Wirksamkeit sozialarbeiterischen Handelns dokumentiert werden, das trägt wiederum dazu bei, eine dauerhafte Etablierung und Finanzierung der Nachsorge zu erreichen. |