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Seit Oktober 2007 ist die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ im Landgerichtsbezirk Ellwangen zuständig. Wir haben für Interessierte und Einsatzstellen die wichtigsten Informationen zu diesem recht neuen Aufgabengebiet der Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. zusammengefasst.

Was steckt hinter dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen“?
Das "Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg" startete im Januar 2008 mit der flächendeckenden Umsetzung des Projekts "Schwitzen statt Sitzen" in Baden-Württemberg. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Landesverband Baden-Württemberg.  Ziel ist es, Straffällige in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln und dadurch Haftstrafen zu vermeiden. Statt Geldstrafenschuldner und Personen, die gemeinnützige Arbeit als gerichtliche Bewährungsauflage erhalten haben zu inhaftieren, erfüllen sie ihre Strafe durch eine dem Gemeinwohl dienende Arbeit. Die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. ist einer der 23 Vereine , welche für die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit in Baden-Württemberg verantwortlich ist. Zuständig ist die Sozialberatung für den Landgerichtsbezirk Ellwangen. Darunter fallen folgende Amtsgerichtbezirke: Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen, Heidenheim, Langenburg, Neresheim und Schwäbisch Gmünd.

Gemeinnützige Arbeit? Welcher Personenkreis kommt dafür in Betracht?
Gemeinnützige Arbeit kann bei erwachsenen und jugendlichen Straftätern verhängt werden:
-  als Auflage bei einer Einstellung des Verfahrens, wenn die Schuld des Täters nur gering erscheint
- als Bewährungsauflage
-  zur Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe, wenn ein Betroffener eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann
- aber auch  im Jugendstrafverfahren z.B. als Erziehungsmaßregel.

Gemeinnützige Arbeit? Welche Einrichtungen/ Einsatzstellen kommen dafür in Betracht?
Die Betonung liegt auf „Gemeinnützigkeit“. Gemeinnützige Arbeit kann jede Tätigkeit für die Allgemeinheit sein. Darunter fallen z.B. die Pflege und Reparatur von städtischen Parkanlagen, Bauhöfen, Kinderspielplätzen oder Friedhöfen, Reinigungs- und Hilfsarbeiten in einer Sozialstation oder einem Krankenhaus, Hilfsarbeiten bei einem Sportverein, hausmeisterliche Tätigkeiten im Jugendhaus usw. Gemeinnützige Arbeit kann bei den unterschiedlichsten Stellen und an den unterschiedlichsten Orten geleistet werden, z.B. in staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen und für gemeinnützige Vereine jeder Art.

An wen kann ich mich wenden, um als Einsatzstelle registriert zu werden?
Wir verwaltet eine Datenbank mit über 400 Einrichtungen im Landgerichtsbezirk Ellwangen. Gerne können Sie zu ihr Kontakt aufnehmen, denn auch Ihre Einrichtung kann von dem Projekt profitieren. Frau Roth wird die Voraussetzungen überprüfen und steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Welche Vorteile hat das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“?
Vorteile ergeben sich auf ganz unterschiedlichen Ebenen! Gemeinnützige Arbeit kann nicht nur helfen, Haft und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Familie, den Beruf und das Lebensumfeld zu vermeiden. Der Betroffene bekommt die Möglichkeit, einen Teil des Schadens wieder gut zu machen und trägt so auch zur Aussöhnung mit der Gesellschaft bei. Er leistet sinnvolle Arbeit für die Gemeinschaft, statt seine Strafe einfach abzusitzen. Für den Verurteilten, der schon lange arbeitslos ist, bedeutet es auch, wieder einen geregelten Arbeitsrhythmus/ Tagesstruktur zu erlernen und damit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.  Die Einrichtungen selbst erhalten durch das Projekt wichtige Unterstützungsleistungen in ihren gemeinnützigen Aktivitäten.  Kurzum: Der Einsatz der Betroffenen ist für die Einrichtung kostenlos – für alle Beteiligten aber keineswegs umsonst! Außerdem können durch das Projekt erhebliche Haftkosten eingespart werden. Nach Einschätzung von Justizminister Ulrich Goll kann das Land dank des Projektes auf eine große Vollzugsanstalt mit 535 Haftplätzen verzichten. Die Straffälligenhilfe rechnet mit 15 Millionen Euro Einsparungen!

Haben die Arbeitsleistenden Recht auf ein Arbeitsentgelt?
Nein, ein Arbeitsentgelt zu bezahlen, ist unzulässig.  Der Ersatz von Aufwendungen (z.B. für Fahrtkosten oder Verpflegung) ist dagegen möglich, wird jedoch in keinster Weise vorausgesetzt.

Besteht eine Versicherungspflicht für den Arbeitsleistenden?
Wegen der Unentgeltlichkeit der Arbeitsleistung besteht keine Pflicht zur Versicherung in der Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Während der Arbeitsleistung besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Welche Verpflichtungen gehen Einsatzstellen ein?
Die Einsatzstelle verpflichtet sich, die Vermittlungsbehörde umgehend zu unterrichten, wenn der Arbeitsleistende ohne genügende Entschuldigung die freie Arbeit nicht aufnimmt, wiederholt versäumt oder diese vorzeitig beendet. Eine Unterrichtung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Arbeitsleistende gegen Anordnungen/ Vereinbarungen und Weisungen verstößt oder  trotz Abmahnung mit seiner Arbeitsleistung hinter den Anforderungen zurückbleibt, die üblicherweise an ihn gestellt werden können.
Die Beschäftigungsstelle erklärt sich ferner bereit, dem  Arbeitsleistenden eine Bescheinigung über die von ihm geleistete gemeinnützige, unentgeltliche Arbeit auszustellen.

Wer überwacht die ordnungsgemäße Ableistung der Stunden?
Die Überwachung obliegt der Sozialberatung Schwäbisch Gmünd. Sie steht in direktem Kontakt zur zuweisenden Stelle (z.B. Staatsanwaltschaft/ Richter) – und informiert diese über Unregelmäßigkeiten.

Welchen Nutzen hat der Ostalbkreis/ bzw. der Landgerichtsbezirk Ellwangen?
Wie weiter oben bereits beschrieben, trägt die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd durch das Projekt dazu bei, dass Steuergelder in nicht unerheblichem Umfang eingespart werden können. Nach Einschätzung der Straffälligenhilfe kann mit Einsparungen in Höhe von 15 Millionen Euro gerechnet werden! Die mit einer Inhaftierung verbundenen Negativeffekte (Stigmatisierung/ Sekundärkriminalisierung) fallen weg. Betroffene Mitbürger erhalten die Chance, ihre Straftat wieder gut zu machen. Durch die pädagogische Betreuung seitens der Sozialberatung werden die Reintegrationschancen erhöht und ein wichtiger präventiver Beitrag geleistet.  Ein bedeutsamer Vorteil ergibt sich jedoch auch für die soziale Infrastruktur insgesamt. Denn Kommunen  und einzelne Einrichtungen selbst erhalten durch das Projekt wichtige Unterstützungsleistungen in ihren gemeinnützigen Aktivitäten.